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Nach jahrelanger Diskussion um das "Begleitete Fahren ab 17" ist es nun gelungen, jungen Menschen die Gelegenheit zu bieten, bereits ab 17 Jahren mit dem PKW zu fahren. Die Erfahrungen zeigen, dass sich das Risiko einer Unfallbeteiligung für Fahranfänger deutlich reduziert, wenn Sie erstmal in Begleitung erfahrener Kraftfahrer unterwegs sind. |
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Wer darf begleiten:
Begleiter...
- müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- müssen seit wenigstens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der
Fahrerlaubnis Klasse B sein
- dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
- dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (zumindest müssen sie
weniger als 0,5 Promille BAK haben) und nicht unter dem Einfluss von
anderen berauschenden Mitteln stehen
Ausbildung und Prüfung:
Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung in der Klasse B und BE beginnen, wenn er mindestens 16,5 Jahre alt ist und in seinem Bundesland das Modell "Begleitetes Fahren ab 17" eingeführt ist. Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legt danach die Fahrerlaubnisprüfung ab
(die theoretische Prüfung frühstens 3 Monate und die praktische Prüfung frühstens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages).
An der Ausbildung ändert sich gegenüber dem 18-jährigen also nichts!
Weitere Info´s erhältst Du in jeder Fahrschule.
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